TastaturDer Streit zwischen dem Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein  (ULD) und dem Hausärzteverband Schleswig-Holstein (HÄV SH) ist endgültig  eskaliert. Die Datenschützer erwirken eine sofortige Verfügung, die es dem  Hausärzteverband untersagt Patienten-Daten von Ärzten in ihre Praxis-EDV zu  integrieren und ohne Kontrolle an Dienstleister zu übermitteln.

Hintergrund für die drastische Maßnahme ist ein Abkommen zu hausarztzentrierten  Versorgung, welches zwischen der AOK Schleswig-Holstein, der IKK Nord, der  LKK Schleswig-Holstein/Hamburg und dem regionalen Hausärzteverband  ausgehandelt wurde. Das Abkommen tritt im Januar 2011 in Kraft und  beinhaltet gesonderte Verträge für Ärzte und Versicherte. Ärzte willigen  hierbei einer speziellen Software ein, die sie auf ihrem System installieren  müssen. Bedenklich hierbei ist nach Ansicht der Datenschützer, dass die  Ärzte keine vollständige Kontrolle über ihre Daten haben und sie dadurch die  Datenschutzpflicht sowie die ärztliche Schweigepflicht verletzen.

Die ULD hatte zuvor schon mehrere Male darauf hingewiesen, dass die  Bestimmungen aus der Vertragsverhandlung unzulässig seien. Nach Aussage der  Datenschützer ist es kein Problem ein datenschutzgerechtes Abrechnungssystem  bei der hausarztzentrierten Versorgung zu integrieren und damit die Kritik  am unzureichendem Datenschutz und intransparenten Datenübermittlung einhalt  zu gebieten.
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