
Hintergrund für die drastische Maßnahme ist ein Abkommen zu hausarztzentrierten Versorgung, welches zwischen der AOK Schleswig-Holstein, der IKK Nord, der LKK Schleswig-Holstein/Hamburg und dem regionalen Hausärzteverband ausgehandelt wurde. Das Abkommen tritt im Januar 2011 in Kraft und beinhaltet gesonderte Verträge für Ärzte und Versicherte. Ärzte willigen hierbei einer speziellen Software ein, die sie auf ihrem System installieren müssen. Bedenklich hierbei ist nach Ansicht der Datenschützer, dass die Ärzte keine vollständige Kontrolle über ihre Daten haben und sie dadurch die Datenschutzpflicht sowie die ärztliche Schweigepflicht verletzen.
Die ULD hatte zuvor schon mehrere Male darauf hingewiesen, dass die Bestimmungen aus der Vertragsverhandlung unzulässig seien. Nach Aussage der Datenschützer ist es kein Problem ein datenschutzgerechtes Abrechnungssystem bei der hausarztzentrierten Versorgung zu integrieren und damit die Kritik am unzureichendem Datenschutz und intransparenten Datenübermittlung einhalt zu gebieten.