Die EU-Kommission hat die Website zur Registrierung Europäischer Bürgerinitiativen freigeschaltet, mit der ab April Bürgern die Möglichkeit gegeben wird, mit genügend Unterstützern aktiv am Gesetzgebungsverfahren der EU teilzunehmen.

Grundlage für die Website ist ein ab 1. April 2012 gültiges Gesetz. "Eine Europäische Bürgerinitiative ist eine Aufforderung an die Europäische Kommission, einen Rechtsakt in Bereichen vorzuschlagen, in denen die EU zuständig ist. Eine Bürgerinitiative muss von mindestens einer Million EU-Bürgerinnen und Bürger aus mindestens 7 der 27 Mitgliedstaaten unterstützt werden. In jedem dieser 7 Mitgliedstaaten ist eine Mindestanzahl von Unterstützern erforderlich." - so die offizielle Definition. Die Mindestanzahl an Unterzeichnern in Deutschland wäre 74250.

Die neuvorgestellte Website macht es interessierten EU-Bürgern nun so leicht wie möglich, eine solche Bürgerinitiative zu starten. Neben allerlei Informationen wird eine kostenlose, quelloffene Software zur Verfügung gestellt, mit der online Unterschriften gemäß geltender EU-Bestimmungen gesammelt und gebündelt werden können.